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Programm:
Einführung in das Gesetzbuch
Schwerpunkte des Kulturgesetzbuch und Perspektiven für die Kulturförderung
Dr. Hildegard Kaluza (Leiterin der Abteilung Kultur im Ministerium für Kultur
und Wissenschaft NRW)
Im Anschluss diskutieren mit Dr. Hildegard Kaluza:
Bettina Fischer, Literaturhaus Köln und Vorstand KULTURNETZKÖLN
Jutta Maria Staerk, Künstlerische Leitung Comedia Köln Theater
Lorenz Deutsch, Kulturpol. Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag NRW
Prof. Klaus Schäfer, NRW Landesbüro Tanz NRW
Moderation: Dr. Eva Bürgermeister, Vorsitzende des Kulturforums Köln
Der Landtag NRW hat am 25. November 2021 ein Kulturgesetzbuch beschlossen, das
das seit 2014 bestehende Kulturfördergesetz abgelöst hat. Das Gesetz greift zahlreiche
in den Diskussionen der Kulturschaffenden und der Künstler:innen immer wieder
aufgetauchten Aspekte auf (z.B. Mindesthonorar, Diversität und sichere Förderung).
Damit setzt es auch wichtige Standards, die für die Zukunft von Kunst und Kultur von
Bedeutung sind. Wenn auch die Regelungen ihren Wirkungskern im Wesentlichen auf
die Kulturförderung der Landesregierung beziehen und eine Verpflichtung der
Kommunen Gleiches zu tun, nicht geregelt worden ist, so stellt sich aber dennoch die
Frage, ob und inwieweit die Regelungen im Diskurs kommunaler Kulturpolitik eine
wichtige Rolle spielen können bzw. spielen sollten.
Ob das Kulturgesetzbuch geeignet ist, das Fundament und die Strukturen für die
künstlerischen Arbeit zu festigen, wie es versprochen wird, muss sich nun in der Praxis
erst beweisen. Da stellen sich gleich mehrere Fragen – wie z.B. die Frage danach, wie es
gelingt, die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und
Künstler durch Regelungen zu Honoraruntergrenzen und mehr Festanstellungen zu
verbessern? Und wie die Kulturförderung tatsächlich transparenter wird und
bürokratische Hürden abgebaut werden, wie es angekündigt wurde.
Wir wollen mit unserer Veranstaltung über das Kulturgesetzbuch informieren und dabei
auch Fragen nach der Umsetzung stellen. Dabei sollte insbesondere auch der
Bedeutung des Gesetzes für die kommunale Kulturförderung nachgegangen werden,
denn immerhin wird der größte Teil der öffentlichen Kulturförderung durch die
Kommunen gewährleistet.
Besonderer Hinweis zu den aktuellen Coronaschutzmaßnahmen:
Bitte beachten Sie, dass auch im Literaturhaus die Regelung 2G+ gilt:
Das heißt: Wer doppelt geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen tagesaktuellen
negativen Test vorlegen. Keinen zusätzlichen Test brauchen Geboosterte oder Personen, die
zweifach geimpft sind und in den letzten drei Monate eine Infektion durchgemacht haben
(genesen sind).
Während der Veranstaltung gilt im Publikum Maskenpflicht – wir empfehlen FFP2-Masken.
Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit Ihnen / Euch und erbitten eine kurze
Rückmeldung unter orga@nullkulturforum-koeln.de über Ihre / Eure Teilnahme.
Für den Vorstand des Kulturforums Köln
Dr. Eva Bürgermeister (Vorsitzende)
Maria Helmis (stellvertretende Vorsitzende)
Winfried Gellner (stellvertretender Vorsitzender)